1285. Im März oder April. Herzog Heinrich (IV.) erlangt durch den Erzbischof von Gnesen, ohne Bischof Thomas Genugthuung zu leisten, Lossprechung vom Banne. So Dlugosz lib. VII. col. 837, doch ist die Darstellung dieses Chronisten, der Bischof Thomas in diesem Jahre zum Concile von Lyon sich begeben lässt, sehr verworren, und auch die vorstehende Angabe, obwohl durch die bald folgende Erneuerung der Bannsentenzen scheinbar bestättigt, lässt sich doch mit No. 1907 eigentlich nicht wohl in Einklang bringen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |